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Stadtrat bekennt sich zur Klimaneutralität deutlich vor 2040

·266 Wörter·2 min

Bekenntnis zu Paris #

In seiner heutigen Sitzung hat der Stadtrat ein Energie- und Klimapolitisches Leitbild beschlossen, dass prägend für die Maßnahmenentwicklung der Stadt Halle der nächsten Jahre sein wird. Bezugnehmend auf das 2015 in Pars verabschiedete Ziel die globale Erderwärmung auf 1.5 Grad zu begrenzen setzt sich der Stadtrat im Leitbild ehrgeizige Ziele zur Erreichung einer Klimaneutrlität möglichst noch deutlich vor 2040.

Sektorziele #

Bis 2040 sollen 100% mit Hilfe eines Fernwärmetransformationsplans das Fernwärmesystem der Stadt vollständig dekarbonisiert werden, außerhalb dieses Systems sollen nur noch Technologien unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Forschung und Technik berücksichtigt werden.

Bis 2030 soll der Strombedarf des Stadtgebiets, so wie zusätzliche Bedarfe bis 2040 auch, vollständig aus regenerativen Quellen erzeugt werden. Bis spätestens 2030 sollen alle Gebäude der Stadt und des sogenannten Stadtkonzerns mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Im Verkehrssektor sollen die Emissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 48% sinken. Der Anteil des Umweltverbunds im Verkehrsmix soll auf 75% gesteigert werden und die Stadt ein Elektromobilitätskonzept erarbeiten.

Klimafolgenanpassung #

Ebenfalls im Leitbild enthalten ist die notwendige Klimafolgenanpassung. Die Stadt wurde durch den Stadtrat verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt vor den unabwendbaren Folgen des Klimawandels zu treffen. Ziele im Hinblick auf die notwendige Anpassung an den Klimawandel sind laut Energie- und Klimapolitischem Leitbild der Schutz der Bevölkerung vor Extremereignissen, die Reduzierung der physischen Verwundbarkeit der Infrastruktur, der Erhalt der Lebensqualität und der Vielfalt der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere der Erhalt und die Steigerung der Biodiversität.

Die durch das Leitbild festgelegten Ziele sollen durch einen, die Zivilgesellschaft der Stadt einbeziehenden, Klimaschutzrat im Integrierten Klimaschutzkonzept durch Maßnahmen untersetzt werden.