Zum Hauptinhalt springen
  1. Beiträge/

Stadtratssitzung im Dezember 2022

·1083 Wörter·6 min

Die letzte Sitzung des Stadtrates für das Jahr 2022 war vor allem durch die Debatte zum nun beschlossenen Haushalt des Jahres 2023 geprägt. Unter den Gesichtspunkten Klima, Umwelt und Mobilität prägten vor allem der Radverkehr mit Berichten der Stadtverwaltung zum Umsetzungsstand der Radverkehrskonzeption 2020-2025 und dem Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet, aber auch der Prüfung von fahrradsicheren Gleissystemen die Tagesordnung.

Bericht zur Umsetzung der Radverkehrskonzeption der Stadt in den Jahren 2018 bis 2021 #

Im Jahr 2020 stimmte der Stadtrat für einen Umsetzungsplan der Radverkehrskonzeption im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2025. Die Stadtverwaltung legte in der Stadtratssitzung nun einen Zwischenbericht des derzeitigen Umsetzungsstands unter Vorlagennummer VII/2022/04875 vor.

Radverkehrsanlagen #

Im ersten Punkt berichtet die Stadt über die umgesetzten Maßnahmen zur Schaffung oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen. Insgesamt wurden hierbei auf circa 15 km Länge Bauvorhaben, die die Radverkehrsführung beeinflussen, umgesetzt. Am meisten fallen hierbei die Bauvorhaben an der Europachaussee zwischen Delitzscher Straße und Hobergweg, der Gimritzer Damm, sowie die Merseburger, Salzmünder und Nordstraße ins Gewicht. Die Länge der Radverkehrsanlagen in Halle beträgt mit Ende des Jahres 2021 in etwa 119 km.

Die optimale Radverkehrsführung ist immer der baulich getrennte Radweg. Sowohl objektive Kritierien wie einfache Radwegeführung und Verfügbarkeit dedizierter Infrastruktur, als auch subjektives Sicherheitsempfinden für Radfahrende, aber auch für den Fußverkehr, sind zur Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal Split unerlässlich. Mit Blick auf die in Halle umgesetzten Bauvorhaben ist leider ersichtlich, dass oft und selbst an Hauptverkehrsachsen auf sogenannte Schutzstreifen, Radfahrstreifen ohne bauliche Trennung oder gemeinsame Fuß- und Radwege gesetzt wird. Oft dazu zu schmal, um Sicherheitsabstände einzuhalten oder sicheres Überholen ohne Ausweichen in den fließenden KFZ Verkehr zu ermöglichen. Alle drei Varianten stellen, mit Ausnahme des gemeinsamen Rad- und Fußwegs bei sehr geringer Nutzung, nicht ausreichend geeignete Formen der Radverkehrsführung dar, da weder Radfahrende vor dem KFZ Verkehr, noch der Fußverkehr, ausreichend Berücksichtigung findet, um den Aufstieg auf das Rad auch für vulnerable Verkehrsteilnehmende zu ermöglichen.

Mit Blick auf die Anlage zum Umsetzungsstand der Radverkehrskonzeption ist nach wie vor festzustellen, dass trotz Fortschritten in einigen Bereichen, in noch zu vielen Abschnitten der Zustand nicht ausreichend ist. So sind gerade Bereiche in den Vierteln Giebichenstein, Paulusviertel, Nördlicher und Südlicher Innenstadt, aber auch der Altstadt noch durch zahlreiche unzureichendende Streckenabschnitte gekennzeichnet. Aufgabe wird und muss es sein, hier im Sinne einer Mobilitätswende deutlich an Tempo und Qualität der Radverkehrsanlagen zuzulegen.

Radabstellanlagen #

Über den Zeitraum 2018 bis 2021 wurden insgesamt 903 zusätzliche Fahrradabstellplätze hergestellt. Positiv anzumerken ist hierbei, dass die Anzahl der errichteten Abstellanlagen nach einer rückläufigen Tendenz in den Jahren 2018, 2019 und 2020, im Jahr 2021 eine deutliche Erhöhung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen zeigte. Ebenfalls sind die Aufstellung von Radabstellanlagen in vormals oft stark beparkten Kreuzungsbereichen wie im Paulusviertel hervorzuheben. Sie bieten die Möglichkeit notwendige Sichtachsen freizuhalten und gleichzeitig Abstellmöglichkeiten zu schaffen, wo vorher oft gar keine Anlagen vorhanden waren.

Runder Tisch Radverkehr #

Die Stadt informierte auch nochmals über den Runden Tisch Radverkehr als einberufenes Gremium zur Vernetzung unterschiedlicher Akteur:innen und Arbeit zur Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in Halle. Das Gremium ist offen für interessierte Radfahrende, alle Termine und Niederschriften finden sich auf dem zentralen Portal der Stadt Halle unter www.radverkehr.halle.de.

Prüfergebnis der HAVAG zum Einsatz von fahrradsicheren Systemen in Straßenbahngleisen #

Unter der Vorlagennummer VII/2022/04875 veröffentlichte die Stadtverwaltung ihr Prüfergebnis zum Einsatz fahrradsicherer Schienensysteme im Stadtgebiet. Beauftragt wurde die Prüfung von Systemen wie dem VeloGleis einer Firma aus Thüringen, welches das Steckenbleiben mit den Rädern im Gleis verhindern soll, um so die häufigen Unfälle im Gleisbereich zu reduzieren. Anhand der Unfallstatistiken lokalisierte die HAVAG insbesondere die Bereiche der Großen Ulrichstraße, Großen Steinstraße und Geiststraße als Unfallschwerpunkte für Unfälle im Zusammenhang mit Fahrrädern und den Schienen der Straßenbahn.

Das VeloGleis sorgt durch eine Gummierung im Gleisprofil dafür, dass die Schiene für Fahrräder verschlossen ist und damit das Steckenbleiben verhindert wird, während das Gummi durch die Masse der Straßenbahn eingedrückt wird. Das Gleissystem VeloGleis setzt dafür das “Gleisprofil” der Kopfschiene voraus, während in Halle in großen Teilen aus technischen Gründen Rillenschienen verbaut werden. Auf Grund technischer Limitierungen ist das geprüfte System zudem in Halle nicht für längere Strecken oder Kurvenbereiche geeignet. Da umfangreiche Arbeiten zur Verwendung des Gleissystems notwendig sind, ist eine Anwendung nach Einschätzung der HAVAG nur bei Neu- oder grundhaften Ausbau sinnvoll.

Die HAVAG kommt dennoch zu dem Ergebnisse, dass sich das System für kurze Abschnitte, in denen sich eine häufige Kreuzung der Schienen durch Radfahrende ergibt, eignen könnte und prüft in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ein Testprojekt zur Prüfung der notwendigen Sicherheit und Funktion.

Investitions-und Finanzierungsplan 2023-2027 zum Nahverkehrsplan #

Unter Vorlagennummer VII/2022/05051 informierte die Stadtverwaltung über den derzeitigen Stand hinsichtlich des zeitnah durch den Rat zu beschließenden Investitions- und Finanzierungsplans für den Nahverkehr und die nächsten 4 Jahre. Auf Grund größerer nicht abschätzbarer Risiken und den unsicheren Rahmenbedingungen der aktuellen Krisen, legte die Stadt nur einen Entwurf des aktuellen Standes vor. Sobald Entscheidungen, beispielsweise hinsichtlich des durch den Bund einzuführenden 49 € Tickets vorliegen, soll ein aktualisierter Investitions- und Finanzierungsplan dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Stellungsnahme der Stadtverwaltung zum Winterdienst auf Radwegen #

Nach Wintereinbruch mit Schneefall und Glätte Anfang Dezember war auch der Winterdienst auf Halles Radwegen Thema der letzten Ratssitzung des Jahres. Nach Angaben der Stadtverwaltung unter Vorlagennummer VII/2022/04993 sind etwa 31 km der Radverkehrsanlagen durch den Winterdienst betreut.

Unter Annahme der 119 km Gesamtlänge, die die Stadtverwaltung in der Information zur Radverkehrskonzeption nannte, stellt dies in etwa einen Anteil von 25 % dar. Vor allem nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, wie zum Beispiel zwischen Am Steintor und Riebeckplatz, aber auch Radwegeverbindungen in Grünanlagen sind nicht Teil der zu beräumenden Wege. Wie deutlich nach Schneefall wahrzunehmen, blieben Wege dieser Art über Tage hinweg von Schnee und Eis bedeckt und damit in unbenutzbarem Zustand.

An dieser Stelle muss nachgebessert werden! Sind Wege so angelegt, dass sie Radfahrende implizit zur Nutzung von Radverkehrsanlagen drängen, dann müssen diese auch Teil des Planes der Winterdienste werden. Zentrale Routen des Radverkehrs können nicht gänzlich vom Winterdienst ausgeschlossen bleiben.

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Hol- und Bringezonen im Umfeld von Schulen #

Die Stadtverwaltung antwortete auf eine Anfrage zu Hol- und Bringezonen, wo diese eingerichtet wurden und wie deren Akzeptanz durch Elternschaft und Schulleitungen ist. Der Verwaltung zu Folge bestehen derzeit sieben solcher Zonen, deren Akzeptanz unterschiedlich ausfällt. Dabei werden nach Aussage der Stadt die Zonen gut angenommen, die sich im unmittelbaren Umfeld der Schulen befinden, während Zonen, die nach Empfinden der Eltern zu weit (< 250 m) von den Schulen entfernt sind, trotz bestehender Park- und Halteverbote, nur in geringer Ausprägung genutzt werden. Die detaillierte Stellungnahme findet sich unter Vorlagennummer VII/2022/04992.